Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Umfang der Leistung

1.1 Für den Umfang der Leistung gelten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, die folgenden Bedingungen.

1.2 Der Auftraggeber/die Auftraggeberin verpflichtet sich, mitzuteilen, wofür die Sprachdienstleistung verwendet wird, z.B. ob sie nur der Information, der Veröffentlichung und Werbung, für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren, oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Übersetzung/Bearbeitung der Texte durch die damit befasste Sprachdienstleisterin von Bedeutung ist.

1.3 Der Auftraggeber/die Auftraggeberin darf die Sprachdienstleistung nur zu dem angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber/die Auftraggeberin die Sprachdienstleistung für einen anderen Zweck verwendet als den, für den sie in Auftrag gegeben und geliefert wurde, hat der Auftraggeber/die Auftraggeberin keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz gegen die Sprachdienstleisterin, in der Folge Auftragnehmerin genannt.

1.4 Wird der Zweck einer Sprachdienstleistung der Auftragnehmerin nicht bekannt gegeben, so hat die Auftragnehmerin die Sprachdienstleistung nach besten Wissen zum Zwecke der Information (siehe Punkt 1.2.1) auszuführen.

1.5 Sprachdienstleistungen sind von der Auftragnehmerin, so nichts anderes vereinbart ist, in elektronischer Form per E-Mail an den Auftraggeber/die Auftraggeberin zu liefern.

1.6 Ist nichts anderes vereinbart, hat die formale Gestaltung des Textes dem Format des Ausgangtextes zu folgen.

1.7 Sofern der Auftraggeber/die Auftraggeberin die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er/sie dies der Auftragnehmerin bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen dafür bekannt geben. Dies gilt auch für Sprachvarianten.

1.8 Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers/der Auftraggeberin.

1.9 Die Auftragnehmerin hat das Recht, den Auftrag an gleich qualifizierte Dritte weiterzugeben. In diesem Falle bleibt sie jedoch ausschließliche Auftragnehmerin.

1.10 Der Name der Auftragnehmerin darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung beigefügt werden, wenn der gesamte Text von dieser übersetzt wurde bzw. wenn keine Veränderungen vorgenommen wurden, zu denen die Auftragnehmerin nicht ihre Zustimmung gegeben hat.

2. Kosten

2.1 Die Kosten (Preise) für Übersetzungen bestimmen sich nach den Tarifen (Preislisten) der Auftragnehmerin, die für die jeweilige besondere Art der Übersetzung anzuwenden sind. Übersetzungen werden nach Zeilen des übersetzten Textes berechnet. Eine Zeile wird mit 55 Anschlägen definiert; 1 Seite mit 30 Schreibmaschinenzeilen (DIN A4).
Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird als Mindestpreis eine Seite in Rechnung gestellt.
Alle anderen Sprachdienstleistungen werden nach Zeitaufwand verrechnet. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird als Mindestpreis eine Stunde in Rechnung gestellt.
Leistungen, die an Aufwand den Rahmen einer einfachen Textverarbeitung überschreiten, werden nach Vereinbarung verrechnet (z.B. Vorlagen werden in speziellen Dateiformaten geliefert; eine besondere grafische Form, die eigene Software erfordert, wird vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin verlangt).

2.2 Ist nichts anderes vereinbart, so bildet der Zieltext (Ergebnis des Übersetzens) die Berechnungsbasis.

2.3 Wurde ein Kostenvoranschlag abgegeben, so gilt dieser nur dann, wenn er schriftlich erfolgte.

2.4.1 Mündliche Kostenschätzungen gelten nur als unverbindliche Richtlinie.

2.4.2 Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung unvermeidliche Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird die Auftragnehmerin den Auftraggeber/die Auftraggeberin davon unverzüglich verständigen. In diesem Fall wird eine gesonderte Einverständniserklärung des Auftraggebers/der Auftraggeberin eingeholt und eine Änderung der Auftragsbedingungen festgeschrieben.

2.5 Kostenvoranschläge, die ohne Einsicht in die Unterlagen abgegeben werden, gelten nur als unverbindliche Richtlinie. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin ist auch ohne Information nach Punkt 2.4.2 verpflichtet, sofern von der Auftragnehmerin kein neuer Kostenvoranschlag erstellt wird, die tatsächlichen Kosten der Sprachdienstleistung nach Punkt 2.1 zu bezahlen.

2.6 Sofern nichts anderes vereinbart ist, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.

2.7 Kollektivvertragliche Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen berechtigen die Auftragnehmerin zur nachträglichen Preiskorrektur.

2.8 Es gilt Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2,5 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Die sich so ergebenden Beträge sind auf eine Dezimalstelle aufzurunden.

2.9 Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen kann das volle Honorar einer Erstübersetzung in Rechnung gestellt werden.

2.10 Für Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden.

3. Lieferung

3.1 Hinsichtlich der Frist für die Lieferung der Sprachdienstleistung sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des von der Auftragnehmerin angenommenen Auftrages, so hat der Auftraggeber/die Auftraggeberin dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z.B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

3.2 Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber/die Auftraggeberin nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist ausdrücklich als fix vereinbart wurde (siehe Punkt 3.1 erster Absatz) und der Auftraggeber/die Auftraggeberin alle Voraussetzungen des Punktes 3.1 zweiter Absatz erfüllt hat. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers/der Auftraggeberin sind ausgeschlossen, davon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden.

3.3 Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung in elektronischer Form.

3.4 Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber/die Auftraggeberin.

3.5 Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Auftrages bei der Auftragnehmerin. Diese hat keine Verpflichtung zur Aufbewahrung oder sonstigem Umgang damit. Die Auftragnehmerin hat jedoch dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.

4. Höhere Gewalt

4.1 Für den Fall der höheren Gewalt hat die Auftragnehmerin den Auftraggeber/die Auftraggeberin unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Auftragnehmerin als auch den Auftraggeber/die Auftraggeberin, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin hat jedoch der Auftragnehmerin Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben.

4.2 Als höhere Gewalt sind insbesondere anzusehen:
Zufall; Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen; Bürgerkrieg; Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit der Auftragnehmerin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.

5. Haftung für Mängel (Gewährleistung)

5.1 Sämtliche Mängelrügen wegen der Qualität der Sprachdienstleistung sind innerhalb von vier Wochen nach Lieferung (Datum des E-Mails bzw. Übergabe zur Post) geltend zu machen. Mängel müssen vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden.

5.2 Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber/die Auftraggeberin der Auftragnehmerin eine angemessene Frist zur Nachholung und Gelegenheit dazu zu gewähren. Verweigert sie diese, so ist die Auftragnehmerin von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist von der Auftragnehmerin behoben, so hat der Auftraggeber/die Auftraggeberin keinen Anspruch auf Preisminderung.

5.3 Wenn die Auftragnehmerin die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber/die Auftraggeberin vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Bei unwesentlichen Mängeln besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht.

5.4 Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber/die Auftraggeberin nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.

5.5 Für Sprachdienstleistungen, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber/die Auftraggeberin in ihrem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er/sie beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen und wenn der Auftragnehmerin Korrekturfahnen vorgelegt werden (Autorkorrektur) bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden. In diesem Fall ist der Auftragnehmerin ein angemessener Kostenersatz für die Korrektur bzw. ein von der Auftragnehmerin in Rechnung zu stellendes angemessenes Stundenhonorar zu bezahlen.

5.6 Für die Übersetzung/Bearbeitung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung. Dies gilt auch für Überprüfungen von Übersetzungen nach Punkt 2.9 und 5.5.

5.7 Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. werden nicht als Übersetzungsmängel anerkannt.

5.8 Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung.

5.9 Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt die Auftragnehmerin keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber/der Auftraggeberin empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen. Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen in Geburtsurkunden oder sonstigen Dokumenten.

5.10 Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Manuskript. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen wird keine Haftung übernommen.

5.11 Für vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin beigestellte Manuskripte, Originale und dergleichen haftet die Auftragnehmerin, sofern diese nicht mit der Lieferung des Auftraggebers/der Auftraggeberin zurückgegeben werden, als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 3.5 sinngemäß.

5.12 Für die Bereitstellung von Übersetzerinnen und Übersetzer bzw. Dolmetscherinnen und Dolmetscher wird keinerlei Haftung übernommen, ausgenommen für bei der Auswahl vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

5.13 Für Korrekturleistungen nach Punkt 2.9 wird keine Haftung übernommen, wenn der Ausgangstext nicht zur Verfügung gestellt wird.

5.14 Bei Übermittlung von Sprachdienstleistungen mittels Datentransfer (E-Mail) besteht keine Haftung der Auftragnehmerin für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten), sofern nicht grobes Verschulden der Auftragnehmerin vorliegt.

6. Schadenersatz

6.1 Alle Schadenersatzansprüche gegen die Auftragnehmerin sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht.

6.2 Hat die Auftragnehmerin eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen, so sind Schadenersatzansprüche mit der Höhe des Betrages begrenzt, den die Versicherung im konkreten Falle ersetzt.

7. Urheberrecht

7.1 Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber/der Auftraggeberin das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu übersetzen/bearbeiten bzw. übersetzen/bearbeiten zu lassen, sondern ist berechtigt anzunehmen, dass dem Auftraggeber/der Auftraggeberin alle jene Rechte Dritten gegenüber zustehen, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin sichert ausdrücklich zu, dass sie über diese Rechte verfügt.

7.2 Bei urheberrechtlich geschützten Übersetzungen hat der Auftraggeber/die Auftraggeberin den Verwendungszweck anzugeben. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin erwirbt nur jene Rechte, die dem angegebenen Verwendungszweck der Übersetzung entsprechen.

7.3 Der Auftraggeber/die Auftraggeberin ist verpflichtet, die Auftragnehmerin gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schadlos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber/die Auftraggeberin keinen Verwendungszweck angibt bzw. die Sprachdienstleistung zu andern als den angegebenen Zwecken verwendet. Die Auftragnehmerin muss solche Ansprüche dem Auftraggeber/der Auftraggeberin unverzüglich anzeigen und ihm/ihr bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber/die Auftraggeberin auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse der Auftragnehmerin dem Verfahren bei, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Anspruch der Klägerin anzuerkennen und sich beim Auftraggeber/bei der Auftraggeberin ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.

8. Zahlung

8.1 Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Übermittlung der Sprachdienstleistung innerhalb von 21 Tagen netto ab Rechnungsdatum auf das angegebene Konto zu erfolgen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. Von Privatpersonen und ausländischen Auftraggebern kann die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden. Ist Abholung vereinbart und wird die Sprachdienstleistung vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem Tage der Bereitstellung der Sprachdienstleistung zur Abholung die Zahlungspflicht des Auftraggebers/der Auftraggeberin ein.

8.2 Tritt Zahlungsverzug ein, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen (z.B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 9,2% über dem Basiszinsatz der OeNB verrechnet. (siehe: www.oenb.at/Service/Zins-und-Wechselkurse).

8.3 Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber/der Auftraggeberin und Auftragnehmerin vereinbarten Zahlungsbedingungen ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Arbeit an den bei ihr liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber/die Auftraggeberin seinen/ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde (siehe Punkt 3.1). Ist der Wert der Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Wert der Unterlage krass untergewichtig, so ist eine Rückbehaltung nur bis zum Wert der Zahlungsverpflichtung möglich. Durch die Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber/der Auftraggeberin keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird die Auftragnehmerin in ihren Rechten in keiner Weise präjudiziert.

9. Verschwiegenheitspflicht

Die Auftragnehmerin ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie hat dafür Sorge zu tragen, dass von ihr Beauftragte sich zur Verschwiegenheit verpflichten. Für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch die Beauftragten haftet die Auftragnehmerin nicht, ausgenommen bei grobem Verschulden bei der Auswahl der/s Beauftragte/n.

10. Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz der Auftragnehmerin. Für Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines solchen Rechtsverhältnisses und für Rechtsstreitigkeiten aus solchen Vertragsverhältnissen ist für Klagen der Auftragnehmerin nach Wahl der Auftragnehmerin der Gerichtsstand der Auftragnehmerin oder der allgemeine Gerichtsstand des Auftraggebers/der Auftraggeberin, für Klagen gegen die Auftragnehmerin der allgemeine Gerichtsstand der Auftragnehmerin ausschließlich zuständig. Es gilt österreichisches Recht als vereinbart.

11. Verbindlichkeiten

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.